Online - Geschäftsbedingungen des Webshop von Dr. Peter Schoop, Institut für Agrar- und Umweltforschung (IFAUF)

§ 1 – Allgemeines

§ 2 – Preise

§ 3 – Bestellung

§ 4 – Lieferbedingungen

§ 5 – Zahlungsbedingungen

§ 6 - Eigentumsvorbehalte

§ 7 - Rückgaberecht

§ 8 - Gewährleistungen

§ 9 - Gerichtsstand

§ 10 - Haftungssauschluß

§ 11 – Teilunwirksamkeitsklausel

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Webshop von Dr. Peter Schoop, Institut für Agrar- und Umweltforschung (IFAUF)

§ 1 – Allgemeines

§ 2 - Lieferzeit

§ 3 - Zahlungsbedingungen

§ 4 - Eigentumsvorbehalt

§ 5 - Gewährleistung

§ 6 - Haftung

§ 7 - Rücktritt

§ 8 - Versand

§ 9 - Reparaturen

§ 10 - Rücksendungen

§ 11 - Aufrechnung

§ 12 - Datenschutz

§ 13 - Gerichtsstand

§ 14 - Teilunwirksamkeitsklausel

 

 

Online - Geschäftsbedingungen des Webshop von Dr. Peter Schoop, Institut für Agrar- und Umweltforschung (IFAUF)

 

§ 1 Allgemeines

(1) Wir arbeiten nur zu unseren nachstehenden Geschäftsbedingungen, die Sie anerkennen, indem Sie die Waren aus dem Internet bestellen. Finden diese Geschäftsbedingungen keine Anwendung oder weist der Vertrag eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke auf, so gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des "Wetter-Shop" von Dr. Peter Schoop, IFAUF

§ 2 Preise

(1) Die in diesem Webshop aufgeführten Preise gelten bei Bestellung per Internet. Sämtlichen angegebenen Preisen liegt der zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Umsatzsteuersatz (Mehrwertsteuersatz) zugrunde.

§ 3 Bestellung

(1) Bestellungen von Waren aus diesem Webshop werden von uns per Datenübertragung aus dem Internet entgegengenommen. Das Risiko einer nichtaufklärbaren, fehlerhaften Übermittlung liegt beim Kunden.

(2) Gemäß §28 BDSG weisen wir darauf hin, dass wir von unseren Vertragspartnern mitgeteilte Daten EDV-mäßig speichern.

§ 4 Lieferbedingungen

(1) Für jede Bestellung unter € 150,00 berechnen wir einen pauschalen Kostenanteil in Höhe von € 4,50. Lieferungen in das Ausland werden gesondert berechnet. Nachnahmegebühren der Post gehen selbstverständlich zu Lasten des Kunden.

(2) Vorbehaltlich sofortiger Verfügbarkeit der Ware liefern wir schnellstmöglich per Post oder per Spedition. Wir haften nicht für die Einhaltung von Lieferterminen, soweit wir einen solchen Termin nicht schriftlich bestätigt haben. Im letzteren Fall beschränkt sich unsere Ersatzpflicht auf die kostenlose Rücknahme verspätet gelieferter Waren.

§ 5 Zahlungsbedingungen

(1) Der Wert der von uns vorgenommenen Lieferungen wird in Euro (€) per Nachnahme bei Anlieferung erhoben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Kunden können auch per Überweisung oder Vorauskasse an folgende Bankverbindung bezahlen:

Kontoinhaber: Dr. Peter Schoop, Sparkasse Harburg-Buxtehude, Kontonummer: 509 85 928, Bankleitzahl: 207 500 00.

§ 6 Eigentumsvorbehalte

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und der hier aufgeführten Nebenleistungen bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum.

 

§ 7 Rückgaberecht

(1) Sie haben ein 14tägiges Rückgaberecht nach Erhalt der Ware. Schicken Sie bitte die Ware in einwandfreiem Zustand, in der Originalverpackung und mit dem ausgefüllten Rücksendeschein (Rückseite der Rechnung) per Post zurück. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware an uns. Vom Umtausch ausgeschlossen sind Literatur, Software, Batterien, Einzelteile sowie Bausätze und Teile, die bereits eingebaut bzw. bearbeitet waren, sowie Sonderaufträge.

§ 8 Gewährleistungen

(1) Offensichtliche Mängel der Ware sind vom Kunden innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt zu reklamieren. Dem Kunden stehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte innerhalb von 24 Monaten nach Auslieferung zu, wobei wir uns jedoch zunächst das Recht der für den Kunden kostenlosen Nachbesserung oder Ersatzlieferung vorbehalten. Dr. Peter Schoop, IFAUF, haftet nicht für Herstellergarantien. Wir haften nicht für Mängel, die infolge fehlerhafter Handhabung oder durch Fremdeinwirkung entstanden sind.

§ 9 Gerichtsstand

(1) Für alle Rechtsstreitigkeiten ist Tostedt der Gerichtsstandort. Dr. Peter Schoop, Institut für Agrar- u. Umweltforschung, ist auch berechtigt, am Allgemeinen Gerichtsstand des Teilnehmers zu klagen.

§ 10 Haftungsausschluß

(1) Dieser Webshop und die darin enthaltenen Beschreibungen und Preisangaben werden von uns mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Trotzdem können wir eine Haftung für eventuelle Abbildungsfehler, technische Änderungen an den Waren oder für die anhaltende Lieferfähigkeit aller Waren nicht übernehmen.

(2) Die Inhalte anderer Seiten, auf die wir im Rahmen dieses Internetauftrittes (Homepage inkl. aller Unterseiten) evtl. verweisen, entziehen sich unserer Kontrolle und Verantwortlichkeit.

§ 11 Teilunwirksamkeitsklausel

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Webshop von Dr. Peter Schoop, Institut für Agrar- und Umweltforschung (IFAUF)

§ 1 Allgemeines

(1) Vertragspartner im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist diejenige Partei, die mit uns in geschäftliche Beziehung tritt.

(2) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für uns und unsere Vertragspartner sowohl, wenn wir in Eigenschaft als Auftraggeber als auch, wenn wir in Eigenschaft als Auftragnehmer auftreten.

(3) Für jeden Vertragsabschluss gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

(4) Die Vertragsbeziehungen der Parteien werden nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland geregelt. Die einheitlichen Kaufgesetze des Haager Übereinkommens von 1954 finden keine Anwendung.

(5) Unsere Angebote sind freibleibend. Sofern von uns Auftragsbestätigungen oder Bestätigungsschreiben versandt werden, sind diese maßgebend für den Vertragsinhalt.

(6) Abbildungen, Zeichnungen, Gewichtsangaben, Beschreibungen usw. in Angeboten, Preislisten und sonstigen allgemeinen Drucksachen sind bestmöglich erstellt bzw. ermittelt. Sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind, behalten wir uns unwesentliche Abweichungen vor. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten ohne unsere Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden.

(7) Mit Erscheinen des jeweils neuesten Titels einer von uns herausgegebenen Druckschrift bzw. mit der Veröffentlichung von neuen Angeboten verlieren alle vorhergehenden Angebote und Preise ihre Gültigkeit.

(8) Bei Bestellungen über das Internet gelten vorzugsweise unsere Online-Geschäftsbedingungen, die in ihrer jeweils gültigen aktuellen Fassung unter www.n-prog.de/shop abrufbar sind.

 

§ 2 Lieferzeit

(1) Ereignisse höherer Gewalt, wie z. B. ein rechtmäßiger Arbeitskampf in fremden Betrieben, von denen wir durch Materialbezug abhängig sind, ferner Krieg usw., berechtigen uns, die Erfüllung des Vertrags hinauszuschieben. Schadenersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

(2) Im Falle eines rechtswidrigen Arbeitskampfes kommt eine Haftung nur bei grobem Verschulden in Betracht.

§ 3 Zahlungsbedingungen

(1) Der Wert der von uns vorgenommenen Lieferungen wird in Euro (€) per Nachnahme bei Anlieferung erhoben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Für Porto und Verpackung wird eine Pauschale (inkl. MwSt.) erhoben, zuzüglich der jeweils gültigen Nachnahmegebühr. Ab einem Warenwert von € 150,00 erfolgt die Lieferung innerhalb Deutschland porto- und verpackungskostenfrei.

(2) Sofern von uns Lieferungen gegen offene Rechnungen vorgenommen werden, sind unsere Rechnungen zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum. Unsere Rechnungen sind zahlbar rein netto, ohne Abzug von Skonto oder sonstigen Abzügen.

(3) Ist für die Zahlung in dem Bestätigungsschreiben und/oder der Rechnung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt und wird dieser Zahlungstermin nicht eingehalten, treten die Verzugsfolgen ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

(4) Im Falle des Verzugs haben wir einen Anspruch auf Zinsen. Verzugszinssatz beträgt 5 % über dem Basiszinssatz, bei Rechtsgeschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, 8 % über dem Basiszinssatz.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

(1) Der Verkäufer behält sich das Eigentum der Ware vor, bis sämtliche Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

(2) Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn er dem Verkäufer hiermit schon jetzt alle Forderungen abtritt, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Dritte erwachsen.

Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung in Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich im Eigentum des Käufers stehen, veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in voller Höhe an den Verkäufer ab. Wird Vorbehaltsware vom Käufer – nach Verarbeitung/Verbindung – zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Käufer auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet sich der Verkäufer, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Der Verkäufer kann verlangen, dass der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.

(3) Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für den Verkäufer vor, ohne dass für Letzteren daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengen der Vorbehaltsware mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren, steht dem Verkäufer der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Käufer das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass der Käufer dem Verkäufer im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für den Verkäufer verwahrt.

(4) Wir können ohne Einschränkung Herausgabe der Ware, Widerruf der Vollmacht sowie Geltendmachung der Forderung bei Dritten insbesondere verlangen, wenn bei dem Vertragspartner

a) Wechsel- oder Scheckproteste bekannt werden,

b) ein Antrag auf Insolvenzverfahren gestellt wird,

c) vereinbarte Zahlungsziele um 14 Tage überschritten werden,

d) sonstige Vertragsbestimmungen nicht eingehalten werden.

(5) Es besteht für uns, unabhängig evtl. Streitfragen, jederzeit gegenüber dem Vertragspartner das Recht auf Auskunft, Einsicht in die Geschäftsunterlagen, Herstellung von Fotokopien, soweit dieses zur Feststellung der obengenannten Rechte erforderlich ist.

(6) Sollte eine Übersicherung eintreten, so werden wir auf Verlangen des Vertragspartners in angemessenem Rahmen auf den vereinbarten Eigentumsvorbehalt verzichten und die Freigabe der Ware erklären.

§ 5 Gewährleistung

(1) Mängelrügen, die sich auf offensichtliche Mängel der gelieferten Sache beziehen, sind im nichtkaufmännischen Verkehr innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen.

(2) Vorbehaltlich der vorstehend genannten Anzeigefrist für offensichtliche Mängel beträgt die Gewährleistungsfrist für Bauanleitungen, Bausätze und Geräte eigener Herstellung 24 Monate.

(3) Im Falle von Mängeln bezüglich Bauteilen oder Geräten, die wir von Vorlieferanten beziehen, haften wir erst, wenn der Vertragspartner den vergeblichen außergerichtlichen Versuch nachweist, eine Erfüllung seiner Ansprüche beim Vorlieferanten zu erreichen. Soweit hierfür erforderlich, werden wir unsere Ansprüche an ihn abtreten.

(4) Unsere Gewährleistungsansprüche sind zunächst beschränkt auf das Recht auf Nachbesserung oder auf Ersatzlieferung. Uns steht insoweit ein Wahlrecht zu. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Vertragspartner Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.

(5) Bei Installationen sind unbedingt die Sicherheits- und VDE-Vorschriften zu beachten. Für Fehler, die durch unsachgemäße Behandlung, unrichtigen Gebrauch, fehlerhaften Anschluss und unzureichende oder fehlerhafte Peripherieeinrichtung (z. B. Antennen, Netzgeräte, Sensoren usw.) entstanden sind, übernehmen wir keine Gewährleistung.

 

§ 6 Haftung

(1) Unsere Haftung begrenzt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Unsere Haftung bei Verzug und Unmöglichkeit und für Mangelfolgeschäden ist auf die Hälfte des jeweiligen Nettowarenwertes bzw. auf die Hälfte des Rechnungsbetrages begrenzt.

(3) Für falsche Auskünfte haften wir nur, soweit eine ausdrücklich vereinbarte Beratung dem Vertragsabschluss vorausging. Technische Auskünfte sind unverbindlich und ohne jegliche Gewähr.

(4) Beim Kauf von Sende- und Empfangsgeräten, Oszillatoren, Fernsteuerungsanlagen usw. setzen wir die Kenntnis der postalischen Genehmigungsvorschriften voraus. Uns obliegt diesbezüglich keine ausdrückliche Hinweispflicht.

 

§ 7 Rücktritt

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(1) Ein Rücktritt vom Vertrag steht uns zu,

a) wenn wir durch höhere Gewalt die Lieferung des Verkaufsgegenstandes nicht ausführen können.

b) wenn der Vertragspartner den vereinbarten Zahlungstermin um mehr als 14 Tage überschreitet und eine ihm gesetzte Nachfrist von mindestens 14 Tagen verstreichen lässt.

c) wenn der Vertragspartner wahrheitswidrige Angaben über Tatsachen die seine Kreditwürdigkeit betreffen gemacht hat.

(2) Dem Vertragspartner steht ein Rücktrittsrecht zu,

a) wenn wir durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten die Ausführung der Lieferung unmöglich machen.

b) wenn wir die um eine angemessene Nachfrist verlängerte Lieferzeit nicht einhalten.

§ 8 Versand

(1) Der Versand erfolgt im Allgemeinen per Post, wobei je nach Größe und Gewicht des Transportgutes auch andere Versandformen, wie private Paketdienste, Spedition, möglich sind. Die Wahl der geeigneten Versandform und des Transportmittels treffen wir.

(2) Innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland übernehmen wir das gesamte Risiko für Beschädigungen oder Verlust der Waren auf dem Transportweg. Für diese Leistung berechnen wir 0,85 % des Rechnungsbetrags.

(3) Unterliegen von uns gelieferte Ware gesetzlichen Ein- oder Ausfuhrbeschränkungen, so beschränkt sich unsere Sorgfaltspflicht auf die Kennzeichnung der Ware als Embargoware. Weiter erforderliche Maßnahmen obliegen dem Vertragspartner. Bis zu einem Warenwert von € 500,00 kann keine Warenverkehrsbescheinigung EUR 1 und kein Formblatt EUR 2 für den begünstigten Warenverkehr ausgestellt werden.

(4) Äußerlich erkennbare Schäden an der Sendung sind durch den Ablieferer der Sendung (Bahn, Post, Spediteur usw.) sofort auf dem Frachtbrief durch Tatbestandsaufnahme oder in sonstiger geeigneter Weise zu bescheinigen.

(5) Bei äußerlich nicht erkennbaren Schäden, Mängeln oder Gewichtsminderung am Inhalt, die sich erst beim Auspacken zeigen, ist sofort mit dem weiteren Auspacken aufzuhören. Der Schaden ist bei dem Transportunternehmen zu reklamieren. Dieses ist zur Tatbestandsaufnahme und Feststellung des Schadens aufzufordern, und zwar

a) bei der Post (Postamt): sofort am Tag der Zustellung,

b) bei der Bahn (Güterablieferung, Expressfertigung): innerhalb von 7 Tagen,

c) bei Kraftwagenspediteuren und Fuhrunternehmen: innerhalb von 4 Tagen nach Ablieferung der Ware.

(6) In allen Fällen sind Ware und Verpackung bis zur Aufnahme des Tatbestandes durch den Beauftragten des Transportunternehmens in dem Zustand zu belassen, in dem sie sich bei der Entdeckung des Schadens befinden. Die schuldhafte Verletzung dieser Nebenpflichten kann zu Schadenersatzansprüchen wegen positiver Vertragsverletzung führen.

 

§ 9 Reparaturen

(1) Bei Reparaturaufträgen erstellen wir schriftliche Kostenvoranschläge, sofern die Reparaturkosten voraussichtlich den halben Neupreis übersteigen (zuzüglich Versandkosten) oder aber der Wert des halbe Komplettbausatz überschritten wird. Liegen die voraussichtlichen Reparaturkosten unterhalb einer oder beider vorgenannten Bedingung/Bedingungen, setzen wir das Einverständnis voraus und nehmen die Reparatur sofort vor.

(2) Wir behalten uns innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Eingang des Reparaturauftrages die endgültige Annahme und Durchführung von Reparaturen vor, ebenso die Ablehnung von Reparaturaufträgen, wenn wir deren Durchführung für wirtschaftlich und/oder technisch nicht vertretbar halten. Aus einer von uns erteilten Reparatureingangsbestätigung kann daher kein Rechtsanspruch auf Erfüllung des Reparaturauftrags abgeleitet werden.

 

§ 10 Rücksendungen

(1) Rücksendungen von privaten Endabnehmern, die keine Gewährleistungsansprüche beinhalten, können innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware erfolgen, wenn der betreffende Artikel sich in einwandfreiem Zustand in der Originalverpackung befindet. Der ausgefüllte Rücksendebescheid (Rückseite des Lieferscheins) ist der Rücksendung beizulegen. Der Rücksendegrund ist anzukreuzen.

(2) Vom Umtausch ausgeschlossen sind Fachmagazine, Bücher, Baumappen, sonstige Literatur, Software, Batterien, Einzelteile sowie Bausätze und Teile, die bereits bearbeitet bzw. eingebaut waren, sowie Sonderaufträge.

(3) Warenrücksendungen von gewerblichen Kunden, Firmen oder Institutionen können nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung angenommen werden. Die Gutschrift der zurückgegebenen Ware erfolgt unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr von mindestens 10 %, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(4) Transportkosten und das Transportrisiko bei Rücksendung hat der Vertragspartner zu tragen.

§ 11 Aufrechnung

Die Aufrechnung gegen uns zustehende Ansprüche aus Lieferungsgeschäften, denen diese vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrundeliegen, ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.

 

§ 12 Datenschutz

Wir weisen gemäß 26 BDGS darauf hin, dass wir von unseren Vertragspartnern mitgeteilte Daten EDV-mäßig speichern.

 

§ 13 Gerichtsstand

Soweit der Vertragspartner Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder seinen Sitz oder Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat, wird für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertrag und damit im Zusammenhang stehenden Rechtsbeziehungen Tostedt/Niederschsen als Gerichtsstand vereinbart.

§ 14 Teilunwirksamkeitsklausel

Sollten die in dem Vertrag oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Vereinbarungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertragswerkes nicht berührt werden. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelungslücke enthalten. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Vereinbarungen oder zur Ausfüllung der Lücken verpflichten sich die Vertragsparteien, durch Verhandlungen eine angemessene Regelung zu finden, die, insoweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Beteiligten gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieser dieser Vereinbarung gewollt haben würden, sofern sie bei Abschluss dieses Vertragswerkes die Unwirksamkeit oder Nichtdurchführbarkeit der betreffenden Vereinbarung erkannt hätten.